22.06.2026
Automatisierung

KI in der Steuerberatung 2026: Tools, Einsatzfelder und Pflichten für Kanzleien

Dienstagvormittag, drei Einkommensteuerbescheide liegen auf dem Tisch. Für jeden gilt dieselbe Arbeit, nämlich die festgesetzten Werte gegen die eingereichte Erklärung zu stellen, Position für Position, bevor die Einspruchsfrist läuft. Daneben elf Belegnachforderungen aus dem Vormonat, die niemand mehr im Kopf hat. Dazwischen ein Anruf, ob die Unterlagen der vergangenen Woche angekommen sind. Steuerliches Urteilsvermögen verlangt keine dieser drei Aufgaben. Zeit verlangen sie alle, und zwar die Zeit, die für die Fälle fehlt, in denen das Urteilsvermögen tatsächlich gebraucht wird.

Dort setzt der KI-Einsatz in Steuerkanzleien an. Er ist schneller Alltag geworden, als die Debatte darüber vermuten lässt. Im DATEV-Seismograf (Stand Juni 2025, abgerufen am 08.09.2026) gaben 25 Prozent der befragten Kanzleien an, generative KI regelmäßig einzusetzen. Ein Jahr zuvor waren es neun Prozent. Die Stichprobe verdient allerdings einen zweiten Blick, bevor man die Zahl weiterträgt. Eingeladen wurden 7.500 Kanzleien, geantwortet haben 504, das sind rund 6,7 Prozent Rücklauf. Wer bei einer Digitalisierungsbefragung antwortet, hat sich meist ohnehin schon mit dem Thema befasst. Die Richtung der Kurve ist belastbar, die Höhe ist die optimistische Lesart.

Was hat sich 2026 für KI in der Steuerberatung geändert?

Ein Ratgeber aus dem Jahr 2024 beschreibt in der Sache oft noch brauchbare Anwendungsfälle, aber einen Rahmen, den es so nicht mehr gibt.

Die Verschiebung zeigt sich zuerst im rechtlichen Rahmen. Nach Artikel 113 der KI-Verordnung (Stand 13. Juni 2024, abgerufen am 08.09.2026) gelten die Vorschriften seit dem 2. August 2026 als allgemeines Geltungsdatum. Die Kapitel I und II gelten bereits seit dem 2. Februar 2025. Kurz vorher hat der europäische Gesetzgeber allerdings nachjustiert. Die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 (Stand 8. Juli 2026, abgerufen am 08.09.2026) wurde am 8. Juli 2026 erlassen und trat am 27. Juli 2026 in Kraft. Sie verschiebt den Geltungsbeginn der Hochrisiko-Pflichten für Systeme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027 und für Systeme nach Anhang I auf den 2. August 2028. Und sie entschärft Artikel 4. Anbieter und Betreiber müssen die KI-Kompetenz ihres Personals seither nur noch unterstützen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau müssen sie nicht mehr sicherstellen.

Für die Kanzlei bedeutet das weniger Druck auf den Kalender und keinen Freibrief. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50, also die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte, gelten unverändert seit dem 2. August 2026. Für Systeme, die vor diesem Stichtag schon am Markt waren, läuft eine technische Übergangsfrist zur maschinenlesbaren Kennzeichnung bis zum 2. Dezember 2026 (Stand 2. September 2026, abgerufen am 08.09.2026).

Berufsständische Orientierung gab es 2024 in dieser Form noch nicht. Die Bundessteuerberaterkammer hat einen FAQ-Katalog zum KI-Einsatz im Berufsstand veröffentlicht, 37 Seiten, neun Kapitel von den Kompetenzen bis zur Mandantenkommunikation. Der Deutsche Steuerberaterverband hat im April 2026 eine Muster-KI-Anwendungsrichtlinie nachgelegt. Beide Papiere sind weiter unten im Abschnitt zu den Pflichten im Detail eingeordnet.

Auch DATEV liefert inzwischen selbst. Der DATEV Copilot (Stand Mai 2026, abgerufen am 08.09.2026) ist seit Mai 2026 als zentraler KI-Assistent in MyDATEV verfügbar und unterstützt bei Texterstellung, Dokumentenanalyse und Recherche. Seit demselben Monat sind drei KI-Funktionen produktiv im Einsatz. Eine Beleg-OCR erzeugt Buchungsvorschläge. Ein Generator entwirft Mandantenschreiben, und in DATEV Wissen arbeitet ein Rechercheassistent. Das verändert die Ausgangsfrage. Zu klären ist jetzt, welcher Teil der KI-Unterstützung aus dem bestehenden System kommt und welcher ergänzt werden muss.

Übrigens ist der Druck dahinter nicht technischer Natur. Nach der STAX-2024-Sonderauswertung der Bundessteuerberaterkammer (Stand 25. Januar 2025, abgerufen am 08.09.2026) konnten 43,4 Prozent der Einzelkanzleien, die gesucht hatten, in den vorangegangenen zwei Jahren keine einzige offene Stelle besetzen. Bei Berufsausübungsgesellschaften waren es 17,6 Prozent. Dieselbe Auswertung zeigt, dass 63,0 Prozent der Einzelkanzlei-Inhaber und 77,2 Prozent der Partner in Berufsausübungsgesellschaften erwarten, dass KI den Beruf sehr stark verändern wird.

Wie können Steuerberater künstliche Intelligenz im Kanzleialltag sinnvoll einsetzen?

Anwendungsfälle mit dem besten Verhältnis von Aufwand zu Wirkung haben ein gemeinsames Muster. Sie sind hochfrequent und folgen einem festen Ablauf. Am Ende steht immer eine fachliche Prüfung durch einen Menschen. Fünf davon tauchen in Kanzleien regelmäßig auf.

Bescheidprüfung

Der Abgleich zwischen Bescheid und eingereichter Erklärung ist Fleißarbeit mit Fristendruck. Eine KI-Assistenz liest den Bescheid ein, stellt die festgesetzten Werte den erklärten gegenüber und markiert die Abweichungen samt Betrag und Rechtsgrundlage. Wie das bei der Einkommensteuer Schritt für Schritt abläuft, steht an anderer Stelle. Die Berufsträgerin prüft die markierten Punkte, entscheidet über den Einspruch und gibt die Ergebnismitteilung an den Mandanten frei. Die KI-Assistenz sortiert und rechnet vor. Entschieden wird im Team. In ihrer Case Study beschreibt die KCL Steuerberatung, dass eine Bescheidprüfung dort heute drei Minuten dauert. Früher war es eine halbe Stunde.

Belegnachforderung

Offene Posten auf dem Klärungskonto entstehen meist, weil ein Beleg fehlt. Der Ablauf ist immer derselbe. Fehlende Belege je Mandat erkennen, den Mandanten ansprechen, nach einigen Tagen erinnern, den Eingang zuordnen. Genau diese Kette lässt sich hinterlegen, sodass Anforderung und Nachfassen automatisch laufen und das Team nur noch die Zuordnung bestätigt. Der Nebeneffekt ist ein sozialer. Die Erinnerung kommt vom System. Eine Mitarbeiterin muss den Mandanten nicht zum vierten Mal anrufen, was ihr selbst oft unangenehm ist.

Antwortentwürfe für wiederkehrende Mandantenanfragen

Ein großer Teil des täglichen Schriftverkehrs besteht aus Varianten von zehn bis fünfzehn Fragen. Wo bleibt die BWA, was mache ich mit dieser Vorauszahlung, welche Unterlagen brauchen Sie noch. Über welchen Kanal diese Fragen überhaupt hereinkommen sollen, ist eine eigene Entscheidung, die der Beitrag zur digitalen Mandantenkommunikation 2026 behandelt. Eine KI-Assistenz, die den Vorgang und den Mandanten kennt, entwirft die Antwort. Eine Mitarbeiterin liest, korrigiert und schickt ab. Der Zeitgewinn entsteht durch den Wegfall des Kontextaufbaus. Die Bearbeiterin muss nicht mehr drei Ablagen öffnen, um zu wissen, worum es geht.

Recherche mit Quellenangabe

Ob eine Rechercheantwort brauchbar oder gefährlich ist, entscheidet die Fundstelle. Ein allgemeiner Assistent formuliert flüssig und erfindet im Zweifel eine Norm. Fachverlags-KI und in die Kanzleisoftware eingebundene Rechercheassistenten geben an, worauf die Antwort beruht. Für die Kanzlei heißt das, dass die Prüfung des Ergebnisses überhaupt möglich bleibt.

Auswertungen und Vorbereitung von Mandantengesprächen

BWA-Kommentierung und die Vorbereitung des Jahresgesprächs sind fachlich anspruchsvoll, in der Vorstufe aber sehr repetitiv. Zahlen zusammenstellen, Auffälligkeiten gegenüber dem Vorjahr markieren. Diese Vorstufe lässt sich vorbereiten lassen. Die Bewertung bleibt beim Berufsträger. Zu den Funktionen von milia.AI zählen Bescheidprüfung und Ergebnismitteilung, der FiBu-Abschluss mit Belegnachforderung und die Vorbereitung des Jahresgesprächs. Dazu kommt ein sicherer KI-Chat mit zentraler Wissensdatenbank und eigenen Assistenten.

Welche KI-Tools decken welches Einsatzfeld ab?

Der Markt ist unübersichtlich, weil er aus mindestens vier verschiedenen Produktarten besteht, die alle unter dem Wort KI auftreten. Hundert KI-Werkzeuge sagen über keines davon etwas aus. Die folgende Übersicht ordnet die belegten Angebote nach Einsatzfeld und benennt, ob es einen Weg zu DATEV gibt.

Einsatzfeld
Werkzeug oder Anbieter
Weg zu DATEV
Status
Bescheidprüfung, Belegnachforderung, Jahresgespräch, sicherer Kanzlei-Chat
milia.AI
über die Plattform, DATEV-integriert
live
Belegerfassung und Buchungsvorschläge
DATEV Automatisierungsservice Rechnungen
DATEV-eigen
live
Texterstellung, Dokumentenanalyse, Recherche
DATEV Copilot in MyDATEV
DATEV-eigen
verfügbar seit Mai 2026
Erprobung neuer KI-Funktionen
DATEV KI-Werkstatt, unter anderem Einspruchsgenerator und LEXchat
DATEV-eigen, Zugang per SmartCard oder SmartLogin
Prototyp oder Pilotierung, nach Anbieterangaben
Quellenbasierte Steuerrecherche
Fachverlags-KI wie NWB KIRA, Haufe CoPilot Tax, juris SteuerPraxis KI, taxy.io Answers, Deubner Tax KI
eigenständig, kein DATEV-Weg
laut Marktübersicht von deubner-steuern.de (abgerufen am 08.09.2026)
Allgemeine Textarbeit ohne Mandantenbezug
generische Assistenten wie ChatGPT, Microsoft Copilot, Claude, Gemini
kein DATEV-Weg
verfügbar, für vertrauliche Mandantendaten nach den BStBK-FAQ ungeeignet

Zwei Einordnungen dazu. Die DATEV KI-Werkstatt (abgerufen am 08.09.2026) ist ein kostenfreier, geschützter Testraum für Mitglieder und ausdrücklich kein Produktkatalog. Erfolgreiche Prototypen durchlaufen die Stufen Prototyp, Pilotierung und Produkt. Der Einspruchsgenerator, LEXchat und der Copilot werden von DATEV als solche graduierten Beispiele genannt. Was eine Kanzlei dort ausprobiert, ist ein Stand, der sich ändern kann.

Und der DATEV Automatisierungsservice Rechnungen (abgerufen am 08.09.2026) erzeugt KI-basierte Buchungsvorschläge aus digitalen Eingangs- und Ausgangsrechnungen und lernt mit jedem gebuchten Beleg dazu. Das ist DATEV-Kernterrain. Eine ergänzende Plattform hat dort nichts zu suchen. Ihr Platz liegt zwischen den DATEV-Modulen und dem Mandanten, also bei Vorgängen, Zusammenarbeit und Kommunikation. Eine ausführliche Marktübersicht mit Anbietervergleich steht im Beitrag zu den KI-Tools für Steuerkanzleien 2026. milia ergänzt DATEV an dieser Stelle und lässt die fachlichen Module unangetastet.

Welche Pflichten gelten beim KI-Einsatz in der Kanzlei?

Vier Regelwerke greifen gleichzeitig, und sie stellen unterschiedliche Fragen. Das Datenschutzrecht fragt, wer die Daten verarbeitet. Das Strafrecht fragt, wer sie erfahren darf. Im Berufsrecht geht es darum, wie der Dienstleister ausgewählt und vertraglich gebunden wurde. Die KI-Verordnung interessiert sich für Risikoklasse und Kompetenz.

Das Berufsgeheimnis der Steuerberater ist über § 203 Absatz 1 Nummer 3 StGB (abgerufen am 08.09.2026) strafbewehrt. Absatz 3 erlaubt es, Geheimnisse an berufsmäßig tätige Gehilfen und an sonstige mitwirkende Personen weiterzugeben, soweit das für deren Tätigkeit erforderlich ist. Ein IT- oder KI-Dienstleister fällt darunter. Absatz 4 zieht die Konsequenz daraus und stellt es unter Strafe, wenn die mitwirkende Person ein Geheimnis unbefugt offenbart oder wenn der Berufsträger es unterlassen hat, sie zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Die Verpflichtung des Dienstleisters entscheidet damit über die eigene Strafbarkeit.

Für Auswahl und Vertrag macht § 62a StBerG (abgerufen am 08.09.2026) daraus eine ausformulierte Pflichtenkette. Absatz 1 erlaubt den Zugang für Dienstleister, soweit er für die Dienstleistung erforderlich ist. Absatz 2 verlangt die sorgfältige Auswahl und die unverzügliche Beendigung der Zusammenarbeit, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden. Absatz 3 verlangt einen Vertrag in Textform, in dem der Dienstleister unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen zur Verschwiegenheit verpflichtet wird und die Kenntnisnahme auf das Erforderliche begrenzt ist. Absatz 4 verlangt bei Dienstleistungen aus dem Ausland ein vergleichbares Schutzniveau. Daneben steht die allgemeine Berufspflicht zur verschwiegenen Berufsausübung aus § 57 Absatz 1 StBerG (abgerufen am 08.09.2026) und die Fortbildungspflicht aus Absatz 2a.

Datenschutzrechtlich ist jeder KI-Anbieter, der Mandantendaten verarbeitet, Auftragsverarbeiter. Artikel 28 DSGVO (abgerufen am 08.09.2026) verlangt hinreichende Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen und listet in Absatz 3 die Pflichtinhalte des Vertrags auf, von der Weisungsbindung über die Regeln für Sub-Auftragsverarbeiter bis zur Löschung nach Vertragsende. Artikel 32 DSGVO (abgerufen am 08.09.2026) verlangt ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau, ausdrücklich einschließlich Pseudonymisierung und Verschlüsselung. Bei Steuerdaten ist das Risiko hoch. Entsprechend hoch ist der Maßstab. Ein Anbieter sollte konkret belegen, wie er diesen Maßstab erfüllt. milia hostet alle Daten in Deutschland, in ISO-27001-zertifizierten Rechenzentren in Frankfurt, und arbeitet DSGVO-konform. Der Auftragsverarbeitungsvertrag enthält die Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 62a StBerG. Kundendaten werden nicht zum Training externer KI-Modelle genutzt.

Die gute Nachricht zur KI-Verordnung steht im FAQ-Katalog der Bundessteuerberaterkammer (Stand 27. Januar 2026, abgerufen am 08.09.2026). Die typische Verwendung von KI in Steuerkanzleien, also Recherche, Buchhaltungshilfe oder das Formulieren von Texten, fällt danach in der Regel nicht in die Hochrisiko-Kategorien. Anders liegt der Fall erst, wenn eine Kanzlei ein eigenes KI-System entwickelt, das zu behördlichen Entscheidungen oder für sehr sensible Datenanalysen eingesetzt wird. Solche Konstellationen hält die Kammer derzeit für wenig wahrscheinlich. Der Berufsträger bleibt als Betreiber für die KI-Kompetenz der Mitarbeitenden verantwortlich. Eine Einschränkung gehört zur Redlichkeit dazu. Die FAQ trägt den Stand 27. Januar 2026, beruht aber laut eigenem Hinweis auf dem Rechtsstand Juli 2025 und kennt die Digital-Omnibus-Verordnung vom Juli 2026 deshalb noch nicht.

Zur Nutzung allgemeiner Assistenten ist die Kammer eindeutig. Vertrauliche Mandantendaten sollen keinesfalls ungeschützt in öffentliche KI-Dienste eingegeben werden, weil das gegen § 57 StBerG und § 203 StGB verstoßen kann. Diese eine Zeile entscheidet in der Praxis über mehr Kanzleiprojekte als jede Funktionsliste.

Wie eine Kanzlei ihre eigenen Regeln fasst, zeigt die Muster-KI-Anwendungsrichtlinie des DStV (Version 1.0, Stand April 2026, abgerufen am 08.09.2026). Sie ist als unverbindliche Orientierungshilfe angelegt und definiert vier interne Risikostufen von niedrig bis sehr hoch, die ausdrücklich nicht mit der Risikoklassifizierung der KI-Verordnung gleichzusetzen sind. In Stufe 3 stehen unter anderem die KI-gestützte Belegverarbeitung im laufenden Mandat und KI-gestützte Mandantenportale, jeweils mit Freigabepflicht durch den Berufsträger. Der Kern ist eine schlichte Regel mit unbequemen Folgen. Nur freigegebene Tools und freigegebene Anwendungsfälle dürfen genutzt werden, dokumentiert in einem Tool-Verzeichnis und einem Use-Case-Verzeichnis.

Was sollte eine Steuerkanzlei bei der Auswahl einer KI-Software beachten?

Aus den Pflichten oben lässt sich eine Prüfliste ableiten, die sich in einem Anbietergespräch abfragen lässt. Sie ersetzt keine juristische Prüfung, sortiert aber sehr schnell aus.

  • Der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO muss Weisungsbindung, benannte Sub-Auftragsverarbeiter und eine Regelung zur Löschung nach Vertragsende enthalten.
  • Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit in Textform samt Belehrung über die strafrechtlichen Folgen verlangt § 62a Absatz 3 StBerG. Fehlt sie, ist der Vertrag berufsrechtlich unvollständig.
  • Verarbeitungsort und Hosting gehören dokumentiert bis hinunter zum eingesetzten Sprachmodell. Läuft ein Teil im Ausland, greift die Frage nach dem vergleichbaren Schutzniveau aus § 62a Absatz 4 StBerG.
  • Kanzleidaten dürfen nicht in das Training externer Modelle einfließen, und das gehört vertraglich zugesichert.
  • Protokollierung und Freigabemechanismus halten fest, wer welchen KI-Vorschlag geprüft und freigegeben hat. Ohne Protokoll lässt sich die Freigabepflicht aus der DStV-Stufe 3 nicht belegen.
  • Ohne Anschluss an die vorhandene Systemwelt muss ein Werkzeug jedes Mal von vorn mit Kontext gefüttert werden, weil es Mandant, Vorgang und Bearbeiter nicht kennt.

Ein Kriterium fehlt in fast jeder Anbieterpräsentation und entscheidet trotzdem über den Nutzen. Wie viele Werkzeuge stehen nach der Einführung im Regal? Jedes zusätzliche Spezialwerkzeug bringt einen eigenen Vertrag, einen Verzeichniseintrag, eine Schulung und einen weiteren Ort, an dem ein Vorgang liegen kann.

Wie starten Steuerkanzleien am besten in die Nutzung von künstlicher Intelligenz?

Der häufigste Fehlstart ist ein Werkzeugkauf ohne Anwendungsfall. Der zweithäufigste ist ein Pilotprojekt, das niemandem gehört. Vier Schritte reichen für den Anfang.

  1. Wählen Sie einen Anwendungsfall, der oft vorkommt, klar abläuft und dessen Ergebnis prüfbar ist. Bescheidprüfung und Belegnachforderung erfüllen das in fast jeder Kanzlei.
  2. Die Regeln gehören vor dem Start aufgeschrieben. Ein zweiseitiges Papier auf Basis der DStV-Muster-Richtlinie genügt für den Start, mit Tool-Verzeichnis, Anwendungsfall-Verzeichnis und der Festlegung, wer freigibt.
  3. Vier bis sechs Wochen Test mit einer benannten Person reichen, mit echten Mandaten und einer Messgröße, die vorher feststand: die Bearbeitungsdauer je Bescheid oder die Antwortquote auf Belegnachforderungen.
  4. Danach wird verbindlich geschaltet oder abgebrochen. Ein Anwendungsfall, der nach der Testphase parallel zum alten Weg weiterläuft, kostet dauerhaft doppelt.

Die Fortbildung läuft nebenher mit und ist keine Kür. Die Bundessteuerberaterkammer sieht den Berufsträger als Betreiber in der Verantwortung für die KI-Kompetenz seiner Mitarbeitenden, und § 57 Absatz 2a StBerG verpflichtet ihn ohnehin zur laufenden Fortbildung. Eine eigene KI-Fortbildungspflicht kennt das Berufsrecht nicht. Sie ergibt sich mittelbar über Artikel 4 der KI-Verordnung.

Was entscheidet KI in der Kanzlei nicht?

An dieser Stelle wird jeder Ratgeber unkonkret. Deshalb die Zuständigkeiten im Klartext.

Die KI-Assistenz liest ein, gleicht ab, markiert, sortiert und entwirft. Rechtsauffassungen legt sie nicht fest, und unterschreiben kann sie ohnehin nicht. Geprüft wird von der fachlich zuständigen Person, die den Vorgang bearbeitet, also der Steuerfachangestellten oder der Sachbearbeiterin. Freigegeben wird vom Berufsträger, überall dort, wo eine steuerliche Bewertung oder eine Außenwirkung im Spiel ist. Die Bundessteuerberaterkammer formuliert das in ihrer Präambel als Verstärker-Bild und hält fest, dass KI kein Ersatz für steuerliche Expertise sei und die endgültige fachliche Bewertung stets der Berufsträger treffen müsse. Das Vier-Augen-Prinzip bleibe auch im KI-Zeitalter essenziell.

milia setzt das als Human-in-the-Loop um. Nach eigenen Angaben des Anbieters wird kein KI-generierter Inhalt ohne Freigabe automatisch an Mandanten versendet. Verantwortung und Kontrolle bleiben beim Fachpersonal der Kanzlei. Das Berufsrecht verlangt diese Stufe. Ein System ohne Freigabestufe wäre in einer Steuerkanzlei nicht einsetzbar.

Wie ernst die Prüfstufe genommen werden muss, zeigt ein Blick auf die andere Seite des Schreibtischs. In einer Bitkom-Umfrage (Erhebung in den Kalenderwochen 28 bis 32 im Jahr 2026, abgerufen am 08.09.2026) unter 1.006 Personen gaben 15 Prozent der Befragten mit Steuererklärungserfahrung an, dabei KI-Unterstützung genutzt zu haben. Bei den 16- bis 29-Jährigen waren es 26 Prozent. 40 Prozent der Befragten würden eine KI-generierte Steuererklärung ungeprüft abschicken.

Häufige Fragen

Was bedeutet KI in der Steuerberatung konkret?

Gemeint sind Systeme, die wiederkehrende Arbeitsschritte in der Kanzlei vorbereiten, etwa den Abgleich eines Bescheids mit der eingereichten Erklärung, das Anfordern fehlender Belege, Antwortentwürfe für Standardanfragen und quellenbasierte Recherche. Die fachliche Bewertung und die Freigabe bleiben beim Menschen. Nicht gemeint ist eine Software, die eigenständig Steuererklärungen erstellt oder Rechtsauffassungen festlegt. Das leistet kein am Markt verfügbares Kanzleiwerkzeug.

Werden Steuerberater durch KI ersetzt?

Nach der STAX-2024-Sonderauswertung erwarten 25,8 Prozent der Einzelkanzleien und 43,0 Prozent der Berufsausübungsgesellschaften, dass deklaratorische Tätigkeiten künftig von KI unterstützt oder übernommen werden. Betroffen sind damit einzelne Arbeitsschritte. Der Beruf als Ganzes bleibt bestehen. Die Bundessteuerberaterkammer beschreibt KI als Verstärker steuerlicher Expertise und hält am Vier-Augen-Prinzip fest. Der Anteil der Zeit, der auf Beratung entfällt, wird größer.

Darf eine Steuerkanzlei ChatGPT für Mandantendaten nutzen?

Vertrauliche Mandantendaten sollen laut BStBK keinesfalls ungeschützt in öffentliche KI-Dienste eingegeben werden, weil das gegen § 57 StBerG und § 203 StGB verstoßen kann. Für allgemeine Textarbeit ohne Mandantenbezug bleiben solche Assistenten nutzbar. Sobald Namen, Beträge oder Sachverhalte aus einem Mandat im Spiel sind, braucht es einen Dienst mit Auftragsverarbeitungsvertrag, Verschwiegenheitsverpflichtung in Textform und geklärtem Verarbeitungsort.

Welche Pflichten bringt die KI-Verordnung 2026 für Steuerkanzleien?

Seit dem 2. August 2026 gilt die Verordnung als allgemeines Geltungsdatum. Die Hochrisiko-Pflichten wurden durch die Digital-Omnibus-Verordnung auf den 2. Dezember 2027 für Anhang-III-Systeme und den 2. August 2028 für Anhang-I-Systeme verschoben. Die typische Kanzleinutzung fällt nach Einschätzung der Bundessteuerberaterkammer ohnehin nicht in diese Kategorien. Praktisch bleiben zwei Punkte, nämlich die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte aus Artikel 50 und die Verantwortung des Berufsträgers für die KI-Kompetenz seines Personals.

Braucht eine Kanzlei eine eigene KI-Richtlinie?

Der DStV stellt eine Muster-KI-Anwendungsrichtlinie mit Stand April 2026 bereit, die vier interne Risikostufen definiert und für höhere Stufen eine Freigabe durch den Berufsträger vorsieht. Sie verlangt ein Verzeichnis der freigegebenen Tools und eines der freigegebenen Anwendungsfälle. Die Kanzlei muss das Muster an Struktur, Größe, IT-Landschaft und Risikolage anpassen. Das Berufsrecht schreibt eine solche Richtlinie nicht vor. In der Praxis wird sie mit dem zweiten Anwendungsfall nötig.

Womit sollte eine Kanzlei beim KI-Einsatz anfangen?

Mit einem Anwendungsfall, der häufig vorkommt und dessen Ergebnis sich prüfen lässt. Bescheidprüfung und Belegnachforderung eignen sich dafür in fast jeder Kanzlei, weil beide einem festen Ablauf folgen und eine messbare Größe haben. Vorher gehören die internen Regeln auf zwei Seiten Papier, danach vier bis sechs Wochen Test mit einer benannten verantwortlichen Person und einer vorher festgelegten Messgröße. Danach fällt die Entscheidung, verbindlich zu schalten oder abzubrechen.

Warum ist eine Bestandsaufnahme der ehrliche Startpunkt?

Bevor ein Anbietergespräch sinnvoll ist, lohnt ein Blick auf den eigenen Ist-Zustand: welche Anwendungsfälle infrage kommen, welche Regeln fehlen und welche Werkzeuge bereits im Einsatz sind, ohne dass jemand sie freigegeben hat. Der Selbstcheck für Steuerkanzleien führt in wenigen Minuten durch diese Fragen und liefert eine Einordnung, an welcher Stelle Ihre Kanzlei steht. Das Ergebnis taugt als Grundlage für die interne Diskussion, unabhängig davon, für welchen Anbieter Sie sich am Ende entscheiden.